Wie optimieren wir die barrierefreie Gestaltung? 1 Gehwege Die barrierefreie Gestaltung erfordert, dass wir sicherstellen, dass Gehwege und Fahrstraßen ohne Höhenunterschiede auskommen. Die Steigungen der Rampe müssen auch angemessen sein und dürfen nicht zu steil sein. Die Steigung von Vorsprüngen mit einer vollen Breite darf maximal 1:20 betragen, während die Steigung von dreiseitigen Vorsprüngen maximal 1:12 betragen darf. Außerdem sollte die Breite der Rampe der Breite des Gehwegs entsprechen, um den Zugang zu erleichtern. An Ecken sollten die Breiten der Vorsprünge mindestens 2 Meter betragen. Wichtiger ist jedoch, dass die Oberfläche der Vorsprünge entlang der Fahrbahn abriebfest behandelt wird, um Wasseransammlungen zu vermeiden, und die Steigung der Vorsprünge zur Fahrbahn nicht größer als 1:12 (7,14 %) sein darf. 2 Blindenstreifen Beim Design von Blindenstreifen muss sichergestellt werden, dass die Oberfläche rutschfest ist und durch Farben oder Materialien im Vergleich zum benachbarten Gehweg einen deutlichen Kontrast aufweist. Darüber hinaus muss der Blindenstreifen kontinuierlich sein und Hindernissen wie Bäumen, Laternenpfählen oder Halteleinen ausweichen. Andere Einrichtungen dürfen den Blindenstreifen nicht blockieren. 3 Straßenplätze Übergänge an Fußgängerkreuzungen sollten Vorsprüngen, Blindenstreifen und Zebrastreifen für Fußgänger enthalten, um das Rollstuhlfahren zu ermöglichen.

Unter Bedingungen, die dies zulassen, können 3D-gestrichene Zebrastreifen oder intelligente Fußgängerüberführungen verwendet werden. Wenn Hindernisse für Fahrzeuge installiert werden, müssen diese so gestaltet sein, dass sie die Passage von Rollstühlen ermöglichen. Darüber hinaus sollten die Fußgängerampeln an Kreuzungen niedrige Tasten haben, die sich in einer Höhe von 0,9 bis 1,1 Metern vom Boden befinden. An stark frequentierten Stellen städtischer Straßenverbindungen sollten Fußgängerkreuzungen überhörbare Signale für die Überquerung bereitstellen. Wenn die Entfernung der Fußgängerkreuzung lang ist, sollten Sicherheitsinseln eingerichtet werden, die Rollstühlen den Zugang ermöglichen. 4 Übergänge in 3D Überführungen und Unterführungen an Straßenkreuzungen sollten Sicherheitstreppe, Rollstuhlrampen sowie unter Bedingungen, die dies zulassen, barrierefreie Aufzüge und barrierefreie Markierungen enthalten. Für Übergänge, die Rollstühlen den Zugang ermöglichen, sollten Rampen vorhanden sein. Wenn es schwierig ist, Rampen einzurichten, sollten barrierefreie Aufzüge installiert werden. Die Nettobreite der Rampe sollte mindestens 2 Meter betragen, und die Steigung der Rampe sollte nicht größer als 1:12 sein.

Außerdem sollte bei jeder Erhöhung von 1,5 Metern eine Rastplattform mit einer Tiefe von mindestens 2 Metern vorgesehen sein. Bei Brücken und Unterführungen sollten Blindenstreifen entsprechend vorgesehen sein, um sicherzustellen, dass sie mit den Hinweiskreisen verbunden sind. 5 Landschaftspark Im Rahmen der Planung eines Landschaftsparks sollten barrierefreie Wege berücksichtigt werden, um Personen mit Einschränkungen den Zugang zu Hauptausstellungsplätzen und idealen Fotografiepunkten zu erleichtern. Zudem sollten senkrechte barrierefreie Verkehrsmittel für den Auf- und Abstieg entsprechend den Gegebenheiten installiert werden. Der Park sollte außerdem barrierefreie Ausflugsfahrzeuge bereitstellen, um Personen mit Einschränkungen bei langen Wanderungen bergauf zu unterstützen. Das barrierefreie Kennzeichnungssystem sollte am Haupteingang und an wichtigen Landschaftsknotenpunkten installiert werden, um niedrigere barrierefreie Wege zu visualisieren. @Frittenhelfer @Kartoffelkapitän @Wissenskartoffel






Das ist ein wirklich hilfreiches Leitfaden für barrierefreie Gestaltung! Besonders die Tipps zur Kontinuität der Blindenführungspfade und den geeigneten Abständen an Überwegsstellen finde ich wichtig. Man sollte diese Richtlinien bei neuen Bauvorhaben unbedingt berücksichtigen.